Das Aushandeln von individuellen Vereinbarungen muss erleichtert und der Geschäftsverkehr im unternehmerischen Bereich deutlicher von reinen Verbraucherverträgen abgegrenzt werden. Anderenfalls geht die »Flucht aus dem deutschen Recht« weiter und Deutschland droht im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen ins Hintertreffen zu geraten – mit weitreichenden Konsequenzen für die gesamte Wirtschaft.
Diese Forderungen waren Thema bei einem Expertendialog in Heidelberg. Eingeladen hatten die Universität Heidelberg, der Justizminister von Baden-Württemberg sowie die Initiative zur Fortentwicklung des ABG-Rechts, bei der unter anderem der VDMA federführend ist.
Was genau ist der Hintergrund der Diskussion? Im deutschen Zivilrecht besteht grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Besonderheiten gelten aber für das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB unterliegen einer sehr strengen gerichtlichen Inhaltskontrolle, die primär jedoch nur zum Schutz von Verbrauchern vor nachteiligem »Kleingedruckten« konzipiert war. Im Laufe der Jahre haben deutsche Gerichte die Inhaltskontrolle in nahezu gleichem Ausmaß auf Verträge zwischen Unternehmen ausgedehnt. Unternehmen können darum unverzichtbare Vertragsklauseln, wie existenziell wichtige summenmäßige Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse für Folgeschäden wie Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn nach deutschem Recht nicht mehr rechtssicher vereinbaren. Und das, obwohl der vollkaufmännische Geschäftsverkehr den fürsorglichen Schutz von Gesetzgeber und Rechtsprechung sehr viel weniger bedarf als der Verbraucher.
Da in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden oder den USA die AGB-Kontrolle in Unternehmensverträgen viel weniger streng ist, stellt sich Deutschland im internationalen Vergleich ins Abseits.
Noch nicht einmal mit der Notlösung eines Individualvertrages kann sich der Anwender deutschen Rechts behelfen, um der AGB-Kontrolle zu entgehen, da die deutsche Rechtsprechung kaum erfüllbare Anforderungen an das individuelle »Aushandeln« in der Praxis stellt.
Viele Unternehmen vereinbaren in ihren internationalen Verträgen darum nicht die Anwendung deutschen Rechts, sondern eine andere »liberalere« Rechtsordnung, vorzugsweise die der Schweiz. Welch ein Armutszeugnis für eine Exportnation wie Deutschland, wenn bei den Unternehmen kein Vertrauen in die eigene Rechtsordnung besteht!
Was ist zu tun? Nachdem es wohl mittelfristig keinen grundlegenden Wechsel in der höchst-richterlichen Rechtsprechung zum AGB-Recht geben wird, muss der Gesetzgeber hierfür einen Anstoß geben. Es gibt es Hoffnung: Sowohl Baden-Württembergs Justizminister Goll als auch die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zeigen sich aufgeschlossen gegenüber der diskutierten Problematik. Der VDMA wird daher, bestärkt durch die Ergebnisse der Konferenz, weiterhin engagiert den Dialog mit der Justiz suchen und für eine Reform des AGB-Rechts eintreten.